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EuropaEuropa, das ist heute für uns in Deutschland - politisch gesehen - die Europäische Union (EU). Die 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union überlassen Entscheidungen von allgemeinem Interesse den Institutionen der Europäischen Union. Die Ergebnisse dieser Entscheidungsprozesse sind insbesondere Richtlinien und Verordnungen, die inzwischen in stark zunehmendem Umfang Unternehmen aller Wirtschaftszweige betreffen. Die wesentlichen an diesen Entscheidungen beteiligten Europäischen Institutionen sind die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Die Europäische KommissionDie Europäische Kommission ist eine Art Verwaltungsbehörde der Europäischen Union. Sie macht Vorschläge für neue Richtlinien und Verordnungen und legt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (kurz Rat oder Ministerrat) zur Entscheidung vor. Das Europäische ParlamentDas Europäische Parlament wird alle 5 Jahre von den Bürgern der EU gewählt. Bei dem am häufigsten angewandten sogenannten “Mitentscheidungsverfahren” beschließt es gleichberechtigt mit dem Rat über die von der Kommission vorgelegten Entwürfe z. B. für Richtlinien. Bei anderen Verfahren ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments einzuholen oder seine Meinung anzuhören. Der Rat der Europäischen Union (kurz: Rat oder Ministerrat)Der Rat der Europäischen Union ist für fast alle Entscheidungen in der Europäischen Union verantwortlich. Im Rat sind die Mitgliedsstaaten durch ihre Regierungen vertreten, bei den Sitzungen wird jeder Mitgliedsstaat durch jeweils einen Minister oder einen Stellvertreter repräsentiert (daher auch die Bezeichnung "Ministerrat").
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© Stefan Pollmeier 2004, 2005 - zuletzt geändert 2005-02-13 |